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Unterkunft vermieten

Hin und wieder kann es zu kleineren oder auch größeren Reibereien in der Nachbarschaft kommen. Das ist nicht wirklich ungewöhnlich. Beispielsweise kann es sein, dass eine Beanstandung über Ihre Gäste eingeht. Andererseits ist es ebenso gut möglich, dass Sie sich in der Position des Beschwerdeführenden befinden. Sei dies nun der Fall, weil sich Ihre Besuchenden auf Zeit durch die Nachbarschaft gestört fühlen oder wegen anderen denkbaren Streitpunkten.

Der richtige Umgang

Wichtig bei all dem ist es dennoch, ordentlich mit einer solchen Situation umzugehen. Schließlich ist unter dem Begriff Nachbarschaft ein Umfeld zu verstehen, welches sich in unmittelbarer Nähe befindet. Ein guter und respektvoller Austausch ist deswegen essenziell. 

Neben einem angemessenen Umgang mit Ihren Mitmenschen ist natürlich auch die Konfliktvermeidung ein wichtiger Punkt. Bitte klären Sie demgemäß Ihre Mietenden über die folgenden Maßnahmen auf:

  • Rücksicht auf andere Hausbewohner und Nachbarn nehmen
  • Nachtruhe einhalten
  • Sonn- und Feiertagsruhe beachten

Sie als Vermietende sind hingegen zusätzlich noch in der Pflicht, bestehende Schallschutzvorschriften zu befolgen. Dies ist insbesondere bei Neubau- und Umbaumaßnahmen Ihrer Objekte von Wichtigkeit.

Erste Schritte

Bevor es zu einem Verfahren der Einigung zwischen den Streitparteien kommen kann, ist es die Aufgabe aller Beteiligten, sich mit dem konkreten Konflikt auseinanderzusetzen. Führen Sie sich also bewusst vor Augen, warum Sie ein Problem haben oder warum die gegenüberstehende Partei ein Erschwernis mit Ihnen haben könnte.

  • Worin ist dieses genau begründet?
  • Ist die Beanstandung tatsächlich berechtigt?
  • Welche Wünsche, Bedürfnisse und Gefühle verbergen sich dahinter?
  • In welchem Stadium der Verstimmung befinden Sie sich zur Zeit? 

Eventuell fällt Ihnen das Bearbeiten der Fragen im Austausch mit außenstehenden und pragmatischen Bekannten leichter. Das gemeinsame Hinterfragen des Konflikts, kann Ihnen durchaus helfen, die Situation nochmal aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Es schadet also nicht, sich eine Meinung einzuholen! Wichtig ist gleichwohl, dass Sie sich nicht einfach an jemanden wenden, der Ihnen partout zustimmt. Bitten Sie Ihr Gegenüber vielmehr, eine reelle und kritische Stellungnahme abzugeben. Für Sie gilt dann, die eventuelle Kritik auch anzunehmen und zu akzeptieren.

Einfache Konfliktbeilegung

Sollten Sie sich noch am Anfang eines aufkommenden Streits befinden, so ist der nächste Schritt ziemlich naheliegend: Ein klärendes Gespräch. Lassen Sie bestenfalls nicht als zu viel Zeit verstreichen und suchen einen respektvollen Austausch zwischen Ihnen und der Gegnerschaft.

Doch bevor Sie wutentbrannt und ungehalten in die Aussprache treten, möchten wir Ihnen nahelegen, die Emotionen erst einmal abkühlen zu lassen. Sobald Sie für sich die oben aufgezählten Fragen geklärt haben und einen klareren Blick auf das Geschehen finden, kann ein Termin vereinbart werden.

Eine feste Verabredung zur Klärung bietet sich vor allem an, um in Ruhe das Problem zu besprechen. Konflikte können selten mal auf die Schnelle oder zwischen Tür und Angel behoben werden. Breitet Sie sich deswegen gezielt darauf vor. Bestenfalls können Sie sich im Vorhinein einige Notizen oder einen Fragenkatalog erstellen.

Abgesehen davon sollten Sie nicht davor zurückscheuen, die Problematik direkt anzusprechen. Gerne können Sie ganz offen Ihre Bedürfnisse oder Wünsche mitteilen, um der anderen Partei jegliche Hintergründe offenzulegen. Nutzen Sie dafür stets einen gewaltfreien Kommunikationsweg.

Faire Verhandlung

Die Verhandlung ist allemal die grundlegendste und damit auch naheliegendste Form der Streitbeilegung. Nicht zu vergessen ist, dass sich Verhandlungen ebenso gut zur Konfliktvermeidung eignen. Unterschieden wird zwischen zwei verschiedenen Verhandlungsformen.

Zum einen wird von der intuitiven Verhandlung gesprochen. Hier kann es wie es der Name schon verrät dazu kommen, dass einfach drauf los geredet wird. Sprich kein bestimmtes Ziel wird verfolgt. Genau das sollte aber vermieden werden. Machen Sie sich deswegen im Vorhinein klar, was Sie erreichen möchten und welches Ziel Sie keinesfalls aus den Augen verlieren möchten.

Eine strukturierte Verhandlung hingegen läuft nach folgendem Vorbild ab:

  1. Problemformulierung: Was sind zu klärenden Fragen/ Themen? 
  2. Erarbeitung von Nutzenkriterien: Was sind Kriterien, an denen sich die Lösung orientieren soll?
  3. Erarbeitung einer Lösung: Welche Lösungen passen zu den ausgearbeiteten Kriterien? 
  4. Erforschen von Alternativen: Gibt es noch andere Möglichkeiten? 
  5. Entscheidung für eine Lösung
  6. Regulierung der Umsetzung

Triadische Verfahrensweisen

Bei triadischen Verhandlung finden die Gespräche nicht mehr nur zwischen den Streitparteien statt, sondern eine schlichtende Person wird hinzugezogen.

Darunter wird kurz gesagt das Einschalten eines dritten Vermittelnden verstanden. Diese neutrale Person soll im Endeffekt bei der vorliegenden Konfliktbewältigung mitwirken. Ganz generell ist bei den triadischen Verfahrensweisen zwischen der eben genannten Schlichtung und der Mediation zu differenzieren.

Die Schlichtung

Die Schlichtung ist unter anderem eine Form des strukturierten Verhandelns und ist eine interessante Alternative zur Klage. Schließlich ist dieses Verfahren um einiges schneller und günstiger. Nur selten wird ein Betrag von 50€ überschritten. Der schlichtenden Person kommt die Aufgabe zu, in der Auseinandersetzung zwischen den Streitparteien zu vermitteln. Dies tut sie, indem die Argumente der Teilnehmenden evaluiert werden. Basierend auf dieser Bewertung und den widerstreitenden Forderungen, wird ein Vorschlag zur Entscheidung unterbreitet. Jener Entwurf kann letztlich angenommen oder eben nicht angenommen werden.

Mediation statt Gericht

Das Mediationverfahren läuft ähnlich ab. Es hat das oberste Ziel, eine Lösung zu finden, die bei allen Beteiligten auf den maximalen Nutzen treffen Wichtig ist es, ein nachhaltiges Ergebnis zu finden, welches einen dauerhaften Frieden verspricht. Um es kurz zu fassen: Das Entwickeln eines Einvernehmens hat absolute Priorität. Im Gegensatz zur Schlichtung, hat die eingeschaltete Person eine etwas andere Aufgabe. Mediatoren sind hauptsächlich zur Leitung der Kommunikation da. Dabei wird weder eine Bewertung vorgenommen, noch ist eine Entscheidungsbefugnis vorhanden. Letzten Endes entscheiden die Parteien selbst, welche Vereinbarungen getroffen werden sollen.

Wichtig: Eine Mediation eignet sich tatsächlich nicht immer. Aufgrund dessen sollte sich früh genug hinterfragt werden, ob diese Form der Streitbeilegungim konkreten Fall sinnvoll ist. Allemal benötigt sie eine gewisse Freiwilligkeit und Offenheit zur Konfliktanalyse.

Anders als vor Gericht, genügt es nicht, wenn nur eine Partei das Verfahren initiiert, sondern alle Beteiligten müssen sich einheitlich für diese Konfliktbewältigungsform entscheiden. Nichtsdestotrotz, ist auch eine Mediation günstiger, als das Engagieren eines Anwaltes und mögliche Gerichtskosten.

Schlichtung vs. Mediation

Schlichtung

  • Schlichtende bewerten Positionen und Interessen der Parteien
  • Entscheidungsentwurf wird formuliert
  • Verfahren zielt auf Entscheidungsfindung ab

Mediation

  • Mediatoren bewerten jedoch nicht
  • Kommunikation wird gefördert, aber es gibt keinen Lösungsvorschlag
  • Suche nach einer gemeinsamen Lösung

Alternative Möglichkeiten

Zweifelsohne fruchtet ein gesittetes klärendes Gespräch nicht immer. Sicherlich wäre in einem solchen Fall eine Schlichtung oder Mediation, aufgrund fehlender Freiwilligkeit beider Parteien kaum zielführend. Deswegen ist es manchmal notwendig, anders vorzugehen.

Zunächst sollte ein formloses Beschwerdeschreiben verfasst werden. Aus Gründen der Nachweisbarkeit, ist es von Vorteil, die schriftliche Beschwerde per Einschreiben loszuschicken. Sinn und Zweck des Ganzen ist es, die akuten Problempunkte aufzulisten und der anderen Partei zukommen zu lassen. Darüber hinaus ist es ebenso aus Beweisgründen sinnvoll, ein Störungsprotokoll zu erstellen. Jenes bietet sich bei Lärmbelästigung oder anderen wiederkehrenden Störungen durch die Nachbarn an. Das Protokoll sollte um einen validen Status zu erreichen über einen gewissen Zeitraum reichen. Hier kann von mindestens einer Woche bis mehreren Monaten ausgegangen werden.

Außerdem kann eine Klage auf Unterlassung oder Duldung erhoben werden. Meist langt hier das Androhen in Form einer schriftlichen Abmahnung, die zur Unterlassung auffordert aus. Als ein letzter Schritt ist dann die Strafanzeige zu verstehen. Diese kann und darf aber nur bei unerlaubten Handlungen oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts gestellt werden. Dies ist bei Hausfriedensbruch, Körperverletzung oder Nötigung jedenfalls erfüllt und muss bei der örtlichen Polizeibehörde oder der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Bitte beachten Sie die Frist von drei Monaten ab Kenntnis.

FAQ

Welche Methoden der Konfliktbeilegung gibt es?

Der Gang vor das Gericht sollte nicht immer Ihr erster Gedanke sein. Sparen Sie lieber eine ordentliche Menge an Kosten und denken über alternative Herangehensweisen nach. Beispielsweise kann hier das klärende Gespräch, wie auch das Zuziehen eines professionellen Beraters genannt werden. Darüber hinaus ist es ebenso möglich, eine neutrale dritte Person einzuschalten. Sollten Sie sich für ein solches triadisches Verfahren entscheiden, kann nochmals zwischen der Schlichtung und der Mediation unterschieden werden.

Was ist der Unterschied zwischen Mediation und Schlichtung?

Die Mediation unterscheidet sich von der Schlichtung in einem grundlegenden Punkt: Die Lösung wird nicht vorgegeben. Was meint das konkret? Bei der Schlichtung schreitet eine dritte Person als sogenannte Schiedsrichtende in die Verhandlungen mit ein. Diese Rolle impliziert das Bewerten der jeweiligen Parteien sowie das Evaluieren der jeweiligen Standpunkte. Letztlich führt dieses Einschreiten zur Unterbreitung eines möglichen Lösungsvorschlags.

Mediationspersonen hingegen bewerten die Aussagen der Konfliktteilnehmenden nicht, vielmehr sind sie in der Position eines Vermittlers. Ziel ist es, lediglich für Verständigung zu sorgen, ohne dabei eine explizite Lösung vorzuschlagen. Schließlich sollen die Parteien eigenverantwortlich und einvernehmlich an den Punkt der Konfliktbeendigung und Kompromissfindung kommen. Kurz gesagt handelt es sich bei Mediatoren um unabhängige Dritte, die über keinerlei Entscheidungsbefugnis verfügen. 

Was tun, wenn ein klärendes Gespräch nichts bewirkt?

Sollte kein klärendes Gespräch möglich sein, ist eine andere Vorgehensweise notwendig. Ihr Ausgangspunkt sollte stets ein formloses Beschwerdeschreiben sein. Jenes muss zeitnah verfasst werden und umfasst Ihre Anliegen sowie Problempunkte in Schriftform. Darüber hinaus können Sie auch ein sogenanntes Störungsprotokoll erstellen. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, kann auch dieses zu Beweiszwecken herangezogen werden.

Abgesehen davon ist es möglich, eine Klage auf Unterlassung oder Duldung zu erheben oder gar eine Strafanzeige bei unerlaubten Persönlichkeitsverletzungen zu stellen.

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