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Unterkunft vermieten

Die Kurzzeitvermietung – ein Phänomen, das sich immer mehr unter den Vermietenden breit macht. Schließlich ist es bereits in einigen Städten ziemlich schwer oder fast gar nicht mehr möglich, Wohnungen und Unterkünfte an Touristen für nur wenige Tage oder Wochen zu übergeben. Um diesen Beschränkungen zu begegnen, kommt häufig die sogenannte Kurzzeitvermietung zum Einsatz. Erfahren Sie, was es damit auf sich hat und was genau darunter zu verstehen ist.

Das Prinzip Kurzzeitvermietung

Viele deutsche Städte haben ihre Wohnraumschutzgesetze angepasst. Diese besagen, dass eine Zweckentfremdung vorliegt, wenn eine Wohnung nur tage- oder wochenweise an Touristen vermietet wird. Dieser Sachverhalt stellt viele Vermietende vor ein Problem. Da ab sofort eine Registriernummer und eine behördliche Genehmigung zur tageweisen Vermietung die Grundvoraussetzung ist. Diese Basis zu erfüllen, ist allerdings schwerer als gedacht. Genehmigungen werden aufgrund des fehlenden Wohnraums immer seltener vergeben. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unterschiedliche Regelungen von Bundesland zu Bundesland (z. B. Hamburger Wohnraumschutzgesetz) herrschen können. Dennoch ist eine mögliche Lösung des Problems die Kurzzeitvermietung.

Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der Vermietung. Konkret gesagt wird darunter eine Art vorübergehende Vermietung verstanden. Schlussendlich wird nämlich nur für einen festgelegten Zeitraum vermietet. Die maximale Mietdauer hierbei beträgt sechs Monate.

Das bedeutet, es wird ein vorübergehendes Wohnen ermöglicht, das sich in einer Zeitspanne bis zu sechs Monaten abspielt. Nach wie vor kann hiermit eine Vermietung eines eher kurzen bis mittelfristigen Zeitraum ermöglicht werden. Vor allem auf großes Interesse trifft das Modell bei Monteuren oder Geschäftsreisenden, die für die Dauer ihres Arbeitseinsatzes eine bezahlbare Unterkunft suchen. Lediglich ist es wichtig, im Mietvertrag den Zweck für den zeitweiligen Bezug zu nennen (Montage, Messe, etc., ….).

Was ist Kurzzeitvermietung?

Die Kurzzeitvermietung bezieht sich auf einen festgelegten Zeitraum von bis zu sechs Monaten. Sinn und Zweck ist es, Mietenden die Wohnräume nur kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist es hierbei, dass der Grund für die Kurzzeitvermietung mit in den Mietvertrag eingebaut wird. Dieser kann beispielsweise eine Geschäftsreise, Fortbildung, Montage oder sonstiges sein. Summa summarum versteht sich unter der Kurzzeitmiete, das Vermieten der Unterkunft für ein vereinbartes Zeitfenster und meint den vorübergehenden Gebrauch.

Kurzzeitvermietung vs. Vermieten auf klassische Art

Wie es der Name schon verrät, erfolgt bei der Kurzzeitvermietung eine befristete Übergabe eines Objektes zum temporären Wohnen. Demgemäß grenzt sich die Kurzzeitvermietung hauptsächlich durch die Mietdauer von der klassischen Vermietung ab. Das bedeutet kurz gesagt, dass bei der Kurzzeitvermietung ein Mietverhältnis maximal sechs Monate anhalten darf, wohingegen die klassische Vermietung mindestens 15 Monate aufweist. Um es kurz zu fassen: Die Kurzzeitvermietung beschränkt sich lediglich auf einen kurzen bis mittelfristigen Zeitraum. 

Mietverträge & Kündigung 

Bereits oben festgehalten, ist die Dauer der Vermietung der wesentliche Unterschied. Dies impliziert, dass die maximale Befristung von sechs Monaten bei der Kurzzeitmiete vertraglich festzuhalten werden muss. Im Gegensatz zur klassischen Vermietung, die eher langfristig angesetzt ist, läuft das Vertragsverhältnis damit automatisch nach der festgelegten Frist ab. Explizite Kündigungen sind demnach nicht notwendig. Den Mietenden ist es in weiterer Konsequenz nicht möglich, eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen. 

Bei der klassischen Vermietung hingegen ist dies gänzlich anders. Hier werden entweder befristete oder unbefristete Mietverträge ausgestellt. Bei einem befristeten Vertrag mit einer Mindestbefristung von drei Jahren, besteht jedoch die Möglichkeit den Vertrag zu verlängern. Unbefristete Mietverträge können frühestens nach insgesamt 12 Monaten und hinzukommenden 3 Monaten Kündigungsfrist aufgegeben werden. Dies bedarf jedoch einer 

Kündigung. Unter Angabe aussagekräftiger Gründe, können selbstverständlich auch die Vermietenden das Vertragsverhältnis beenden. 

Wohnungsgeberbescheinigung (nach Bundesmeldegesetz)

Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist bei der Kurzzeitvermietung an und für sich nicht notwendig. Letztlich ist nur von einem Mietzeitraum bis zu sechs Monaten auszugehen. In diesem Kontext gilt, dass wer in Deutschland bereits bei einer Meldebehörde gemeldet ist, keine weitere Wohnung anmelden muss, wenn der faktische Aufenthalt nicht die sechs Monate überschreitet. 

Ist aber nicht von einer Kurzzeitmiete und damit von einem längeren Zeitraum auszugehen, so muss eine Bescheinigung ausgestellt werden. Darüber hinaus ist eine solche bei Personen, die nicht im Inland gemeldet sind, bereits nach drei Monaten notwendig. 

Zielgruppe 

Logischerweise zielt die Kurzzeitvermietung auf eine ganz andere Zielgruppe, als es die klassische Vermietung tut. Folgende Personengruppen machen gerne Gebrauch von dem Angebot der kurzweiligen Mietdauer: 

Inwiefern unterscheidet sich die Kurzzeitvermietung von der klassischen Vermietung?

Der grundlegende Unterschied der Kurzzeitvermietung beschränkt sich auf den Mietzeitraum und daraus abgeleitet auch auf den Vertrag. Die Besonderheit hierbei ist, dass keine Kündigung benötigt wird. Schließlich wird schon im Vorhinein ein befristeter Zeitraum festgeschrieben. Ebenso besonders ist, dass Wohnungen der Kurzzeitvermietung meist umfangreich ausgestattet und möbliert sind. Abgesehen davon, wird bis auf die Ausnahme von im Ausland gemeldeter Personen, keine Wohnungsgeberbescheinigung benötigt. 

Möblierung

Grundsätzlich sind die Wohnungen einer Kurzzeitvermietung bereits möbliert. Der Aufwand, für die Mietenden, sich Möbelstücke oder andere Utensilien kurzfristig zu besorgen, wäre zu hoch. Deswegen sind die Objekte möglichst so auszustatten, dass den Kurzzeitmietenden alles notwendige für den vorübergehenden Gebrauch zur Verfügung steht. 

Ob tatsächlich ein möblierter Zustand vorzufinden ist oder nicht, sollte vorab kommuniziert werden. Rein rechtlich gesehen, sind Sie natürlich nicht dazu verpflichtet. Vielmehr ist es so, dass bei einer möblierten Wohnung dieselben Mieterschutzvorschriften wie bei einer unmöblierten Wohnung anzuwenden sind. 

Ihr Ziel sollte es dennoch sein, dass sich die Mietenden schnell wohl fühlen und es ihnen an nichts fehlt. Ebendeswegen sollte das Objekt komplett bezugsfertig eingerichtet sein. Je besser ausgestattet, desto leichter ist es auch, potentiell Mietende für sich zu gewinnen. Überdies ist es sehr zu empfehlen auch Handtücher und  Bettwäsche sowie Wechselmöglichkeiten zu stellen. Je weniger Anstrengungen die Mietenden bei sich selbst sehen, desto besser. Bestenfalls halten Sie die Ausstattungs-Gegenstände der Wohnung nochmal schriftlich fest und lassen sich dies im Vorhinein bestätigen. 

Preisgestaltung bei der Kurzzeitmiete

Das Festlegen des letztendlichen Preises liegt ganz bei Ihnen – so viel ist klar. Gerne möchten wir Ihnen aber einen groben Leitwert mit auf den Weg geben. Tendenziell ist zu erkennen, dass die Preise der Kurzzeitmieten etwas unter den klassischen Mietpreisen liegen. 

Es sollte auf geachtet werden, dass bei der Kurzzeitvermietung die Angabe in Form eines Gesamtpreises erfolgt. Dieser ist inklusive aller Betriebs- und Nebenkosten zu verstehen. Den Kurzzeitmietenden kommt also nicht die Aufgabe zu, gesondert Strom, Wasser, Gas, Heizung, W-LAN etc. zu zahlen. 

Überlegen Sie sich gut, wie summa summarum alle anfallenden Kosten gedeckt werden können. Dabei können Sie sich womöglich an folgenden Fragen orientieren: 

  • Wie ist die Unterkunft gelegen?
  • Welche Ausstattungsmerkmale kann die Unterkunft vorweisen?
  • Wie groß ist die Unterkunft?
  • In welchem Zustand befindet sich die Unterkunft?
  • Welche Vorteile bringt die Unterkunft mit sich?
  • Zu welcher Jahreszeit wird gerade vermietet? (Heizkosten im Winter)

Selbstverständlich können Sie mit den einzelnen Mietenden jeweils einen individuellen Preis aushandeln. Wichtig ist es am Ende nur, dass dieser im Mietvertrag eindeutig genannt wird. 

Was gilt es bei der Preisgestaltung von Kurzzeitmieten zu beachten?

Bei der Preisgestaltung einer Kurzzeitvermietung sollten Sie darauf achten, dass ein Gesamtpreis der Miete ausgewiesen wird. Sie als Vermietende müssen die einzelnen Betriebs- und Nebenkosten selbst bedienen. Alleinig mit dem Hintergrund diese Ausgaben zu decken, sollte dann ein reeller Gesamtpreis entstehen. Ist dieser zu hoch, wird das Interesse der Interessierten sinken. Sollte er hingegen zu niedrig sein, laufen Sie der Gefahr, mehr Unkosten als Einnahmen zu haben. Als Orientierungshilfe kann die Langzeitmiete hinzugezogen werden. Größtenteils ist die Kurzzeitmiete etwas darunter anzusiedeln.

Ihre Vorteile – kurz und kompakt

Vorteile für Sie als Vermietende: 

  • Sehr hohe Flexibilität
  • Häufig unkompliziertes Klientel 
  • Automatische Beendigung des Mietvertrags nach Ablauf der Befristung 
  • Schutz vor Mietnomaden

Vorteile für die Mietenden: 

  • Einsparung von Kosten (meist günstiger als die klassischen Mietpreise)
  • Vollständig eingerichtete Wohnung 
  • Gute Unterkunft für den Zeitraum des beruflichen/ touristischen Zwecks

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