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Unterkunft vermieten

Ein Zuhause in einer Mietwohnung bietet Komfort und Sicherheit, doch leider können auch in den besten Immobilien Probleme auftreten, sei es ein undichter Wasserhahn, eine defekte Heizung, ein sonstiges elektrisches Problem oder einem selbst ist etwas passiert. In solchen Situationen ist es wichtig, als Mieter angemessen zu reagieren, um Schäden zu minimieren und eine reibungslose Kommunikation mit dem Vermieter sicherzustellen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das richtige Verhalten in einer Mietwohnung, wenn etwas kaputt geht.

Was sind Mietschäden?

Mietschäden sind Beschädigungen an gemieteten Räumen, fest darin verbauter Einrichtung oder mit­vermieteten Gegen­ständen. Beispielsweise wenn etwas runterfällt und die Folge ein Sprung Waschbecken verursacht, der Boden eine Schramme erhält, die Fensterbank beschädigt wird oder durch Bohren in der Wand Kabel oder sogar Rohre getroffen worden sind. 

Schnelle Reaktion

Bei schlimmen Schäden ist schnelle Reaktion gefragt! Wenn in der Mietwohnung ein Problem auftritt, ist eine schnelle Handlung von größter Bedeutung. Je länger Sie mit der Meldung des Problems warten, desto größer können die Schäden werden. Außerdem sind Mieter verpflichtet, den Mietschaden zu melden, dies gehört zur Obhutspflicht eines jeden Mieters. Nicht nur der Vermieter muss informiert werden, sondern auch die Versicherung. Eine unterlassene Schadensanzeige kann dazu führen, dass man für den Schaden selber aufkommen muss. 

Idealerweise sollte die Meldung schriftlich erfolgen. Entweder per E-Mail oder per Brief, um einen Nachweis dafür zu haben. In dringenden Fällen sollten Sie zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen, um die Nachricht sofort zu übermitteln.

Dokumentation

Bevor Sie den Vermieter über den Schaden informieren, ist es ratsam, den Zustand des betroffenen Bereichs zu dokumentieren. Machen Sie Fotos oder Videos, um den Schaden und seinen Umfang zu beweisen. Außerdem wird der Vermieter auch nach einem entsprechenden Beweis fragen und es kann helfen, eventuelle Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter zu vermeiden und Ihre Position zu stärken, falls es zu Problemen kommt.

Zudem ist es ratsam, alle Kommunikationen mit dem Vermieter schriftlich festzuhalten. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Inhalt von Telefonanrufen oder persönlichen Gesprächen und bestätigen Sie wichtige Absprachen zusätzlich schriftlich per E-Mail oder Brief. Diese Dokumentation kann später als Beweismittel dienen, falls es zu Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten kommen sollte.

Eigeninitiative bei Reparaturen vermeiden

Als Mieter sollten Sie keine Reparaturen in Eigenregie durchführen, es sei denn, es handelt sich um Kleinigkeiten, die in Ihrem Mietvertrag ausdrücklich erlaubt sind – schauen Sie sich diesen in solchen Fällen noch mal genauestens an. Größere Reparaturen oder solche, die spezielles Fachwissen erfordern, sollten Sie unbedingt dem Vermieter überlassen oder von einem professionellen Handwerker ausführen lassen. Selbst durchgeführte Reparaturen könnten zu weiteren Schäden führen oder sogar Ihre Ansprüche auf Kostenerstattung gefährden.

Setzen Sie angemessene Fristen

In vielen Ländern und Rechtssystemen ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, angemessene Fristen für Reparaturen einzuhalten. Wenn das Problem nicht unmittelbar eine Gefahr darstellt, sollte der Vermieter eine angemessene Zeit haben, den Schaden zu beheben. In der Regel wird dann ein Zeitraum von 14 Tagen als angemessen angesehen. In dringenden Fällen, wie einem Wasserschaden oder einer kaputten Heizung, sind kürzere Fristen angebracht. Sollte der Vermieter die Fristen wiederholt nicht einhalten, ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten in Ihrer spezifischen Rechtsprechung zu informieren und mögliche rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.

Kommunikation ist der Schlüssel

Der Austausch mit dem Vermieter ist entscheidend, um das Problem schnellstmöglich zu beheben. Bleiben Sie höflich und respektvoll, auch wenn Sie verärgert sind. Eine offene und klare Kommunikation kann Missverständnisse vermeiden und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter gewährleisten.

Mietminderung nur unter bestimmten Voraussetzungen

In einigen Fällen kann es angemessen sein, eine Mietminderung zu verlangen, wenn der Schaden die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt und der Vermieter angemessene Fristen für die Reparatur nicht einhält. Die Höhe der Mietminderung variiert individuell und sollte nicht eigenmächtig festgelegt werden. Informieren Sie sich vorab über Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf eine mögliche Mietminderung, bevor Sie einen solchen Schritt unternehmen.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, wenn Sie versehentlich deren Eigentum beschädigen oder eine Person verletzen. In Bezug auf eine Mietwohnung kann eine private Haftpflichtversicherung sehr nützlich sein, da sie Sie vor finanziellen Verlusten durch solche Schadensfälle schützt. Sie greift bei Beschädigungen, die an der gemieteten Wohnung und deren fest verbauten Bestandteilen entstehen. Vorausgesetzt ist natürlich, dass die Schäden nicht bewusst oder mutwillig verursacht worden sind. Als Mieter sind Sie verantwortlich für das, was in Ihrer gemieteten Wohnung passiert. Wenn Sie zum Beispiel aus Versehen einen Wasserschaden verursachen, der auch andere Wohnungen betrifft, könnten Sie für die Reparaturkosten haftbar gemacht werden. Dafür schließt man eine Haftpflichtversicherung ab, diese deckt Schäden an Eigentum und Personen ab, für die Sie verantwortlich sind. Dies kann Schäden an der Mietwohnung selbst, aber auch an den persönlichen Gegenständen des Vermieters oder der Nachbarn einschließen. Sofern es also zu Schäden kommt, ist es ratsam, sich den Umfang seiner Haftpflichtversicherung anzuschauen.

Schäden in einer Ferienwohnung

Wie bereits erwähnt, gilt grundsätzlich, dass derjenige haftet, der für den Schaden die Verantwortung trägt. Diese Haftung ergibt sich als Nebenpflicht des Mieters, ohne dass dafür eine spezielle Vereinbarung notwendig ist. Der Mieter verpflichtet sich, im Mietvertrag sorgsam mit der Ferienwohnung und dem darin enthaltenen Inventar umzugehen. Um jedoch eine eindeutige Regelung zu treffen, ist es empfehlenswert, eine entsprechende Klausel zur Haftung im Mietvertrag aufzunehmen.

Schäden, die hauptsächlich auf normale Abnutzung eines Gegenstands zurückzuführen sind, können in der Regel nicht dem Gast in Rechnung gestellt werden. Zum Beispiel solltest du einem Gast nicht den Schaden für zerrissene Bettwäsche in Rechnung stellen, wenn diese schon seit langem in Gebrauch war und der Gast sie zum Zeitpunkt des Schadens nutzte. Anders verhält es sich, wenn der Gast den Gegenstand nachweislich anders genutzt hat, als es vorgesehen war. Wenn beispielsweise die neuen Küchenmesser nach nur wenigen Benutzungen stumpf sind, kann davon ausgegangen werden, dass eine nicht vertragsgemäße Nutzung vorlag, und der entstandene Schaden kann dem Gast in Rechnung gestellt werden. Grundsätzlich gilt jedoch auch hier, dass die Haftpflichtversicherung greift.

Zudem ist es ratsam, die Ferienunterkunft vorher auf Schäden zu untersuchen und dann zu protokollieren. Dies ist eine gute Vorgehensweise sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter, um mögliche Konflikte und Missverständnisse zu vermeiden.

Zum Schluss ist festzuhalten, dass Mieter stets darauf achten sollten, etwaige Mängel zeitnah dem Vermieter zu melden, um größere Schäden zu vermeiden und ein angenehmes Wohnklima zu gewährleisten.