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Sie wollen Ihren Gästen einen guten Service bieten und Ihnen neben einem Zimmer auch noch kostenlosen Zugang zum Internet mit WLAN – also kabellos – ermöglichen? Eine gute Idee, ein klarer Wettbewerbsvorteil, doch leider nicht ganz risikofrei. Trotzdem ein Gäste-WLAN? Ja, denn hier erfahren Sie, wie Sie sich richtig ausstatten und vor einer möglichen Haftung schützen! Ob nun durch Unwissenheit Ihrer Gäste oder weil Ihre Großzügigkeit vielleicht bewusst zum illegalen Datenaustausch ausgenutzt wird – ohne richtige Absicherung können Sie als WLAN-Betreiber in solchen Fällen als sogenannter „Mitstörer“ rechtlich abgemahnt werden. Wie können Sie sich Anschlussinhaber sichern, damit Sie nicht für die Rechtsverletzungen anderer haften?

Immer mehr Gäste wünschen einen Internetzugang und immer mehr Gäste bekommen auch einen – dass dieser auch missbraucht werden kann, ist vielen Vermietern gar nicht bewusst. Deshalb öffnen sie häufig einfach Ihren privaten WLAN-Zugang für ihre Gäste.
Warum das keine gute Idee ist? Über einen und möglicherweisen Ihren Internetzugang können beispielsweise illegal Musik und Filme heruntergeladen werden oder auch auf verbotenen bzw. kostenpflichtigen Seiten „gesurft“ werden. Technisch gesehen ist das Problem einfach: Der Nutzer hinterlässt Ihre IP-Adresse. Darüber werden Sie eindeutig identifiziert. Sie sind zwar nicht der Verursacher, haben aber den Ärger und sind erklärungspflichtig. Eine Identifizierung der einzelnen PCs, Smartphones oder Tablets, also der einzelnen Gäste ist dann kaum möglich. Wie können Sie sich schützen? Was gilt es zu beachten?

Was ist ein Gäste-WLAN?

Das Gäste-WLAN ist ein separates, zweites Netzwerk neben Ihrem Heimnetzwerk. Beide laufen über denselben Router, sodass dadurch keine zusätzlichen Kosten anfallen. Sollte bei einem Gast irgendeine Malware eingedrungen sein, müssen Sie keine Befürchtungen haben, dass diese auch Zugriff auf Ihre privaten Dateien hat.

Warum ist ein Gäste-WLAN sinnvoll?

Freier Zugang zum Internet ist heutzutage ein Muss. Dabei ist es jedoch wichtig, dass Sie auf Ihre eigene Sicherheit im Netz achten und sich dabei nicht gefährden.

  • Durch getrennte Netzwerke kann sich keine Malware in Ihrem Heimnetzwerk einnisten
  • Gäste können bedenkenlos im Internet surfen ohne das Sie einen Schaden davon tragen
  • Es ist nicht möglich, dass Dritte Einsicht in Ihre Daten und Passwörter haben

Gäste-WLAN: so richten Sie es ein!

Wie bereits erwähnt, fallen keine zusätzlichen Kosten für das Gäste-WLAN an. Über Ihren WLAN-Router haben Sie die Möglichkeit ein zusätzliches Netzwerk für Gäste einzurichten. Hierzu müssen Sie die Einstellungen Ihres Routers aufrufen und das Gast-Netzwerk aktivieren:

  • geben Sie einfach die IP-Adresse Ihres Routers in die URL-Leiste (in der Regel lautet diese 192.168.2.1 oder 192.168.0.1)
  • anschließend tragen Sie Ihren Benutzernamen und das Passwort des Administrators ein
  • suchen Sie nach Gastzugriff oder Gastnetzwerk zulassen in den Routereinstellungen und aktivieren sie es
  • überlegen Sie sich einen Namen für das Netzwerk über das Feld SSID
  • definieren Sie ein Passwort für das Netzwerk (Nur mit diesem Passwort können sich Gäste in das Netzwerk einwählen)
  • wählen Sie WPA2 als Verschlüsselungsmodus
  • deaktivieren Sie die Funktion Zugriff auf lokale Netzwerkressourcen, sollte dieser nicht aufgelistet sein, erscheint stattdessen Netzwerk isolieren: dort ein Häkchen setzen
  • Funktion Zugang zu Einstellungen erlauben deaktivieren

Wer haftet im Falle eines Missbrauchs?

Sollte das nicht passwortgeschützte WLAN von Nutzern missbraucht werden, indem unerlaubte Downloads gemacht werden, haftet der Anbieter laut Urteil des Bundesgerichtshof von 2018 nicht. Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche sind damit ausgeschlossen. Es besteht derzeit keine Pflicht sein Gäste-WLAN mit einem Passwort zu sichern, wird aber dringend empfohlen!