Eine Marke der Funke Mediengruppe
Unterkunft vermieten

Die Finanzierung eines Studiums kann für viele eine große Herausforderung darstellen. Doch glücklicherweise gibt es in Deutschland eine staatliche Unterstützung, die es ermöglicht, den Traum von einer akademischen Ausbildung zu verwirklichen: das BAföG. Die Abkürzung steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, und es bietet Studierenden eine Kombination aus Zuschüssen und einem zinslosen Darlehen, um ihnen den Start in ihre berufliche Zukunft zu erleichtern. In diesem Beitrag werden wir uns näher mit dem BAföG befassen und herausfinden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese Förderung zu erhalten. Außerdem werden wir uns mit den verschiedenen Aspekten des BAföG auseinandersetzen und seine Bedeutung für das Studium und die persönliche Entwicklung der Studierenden beleuchten. Schließlich werden wir auch die Vor- und Nachteile dieses Finanzierungssystems kritisch betrachten, um ein umfassendes Verständnis für das Thema zu erlangen. Lassen Sie uns also eintauchen in die Welt des BAföG und entdecken, wie es dazu beitragen kann, dass die Welt der Bildung für jeden Einzelnen erreichbar wird.

Wer ist Bafög Berechtigt?

Die Förderung durch BAföG hängt von verschiedenen persönlichen Voraussetzungen ab. Diese beinhalten die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status, das Alter, die Eignung für die angestrebte Ausbildung sowie das private Einkommen und Vermögen.

BAföG steht nicht nur deutschen Staatsbürgerinnen und -bürgern offen, sondern auch Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union, Migrantinnen, Migranten und Geflüchteten, die in Deutschland leben. Aufgrund der komplexen Gesetzgebung empfiehlt sich eine individuelle Beratung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Die Grundlage für die Regelungen zur Staatsangehörigkeit ist in § 8 BAföG geregelt.

Studierende, Schülerinnen und Schüler können BAföG nur erhalten, wenn sie ihr Studium oder ihre schulische Ausbildung vor Vollendung des 45. Lebensjahres beginnen. Es gibt jedoch in einigen Fällen Ausnahmen von dieser Regel. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 10 BAföG. 

Ein weiterer wichtiger Faktor für die Förderung ist die Fähigkeit, das angestrebte Ausbildungsziel tatsächlich zu erreichen. In der Regel genügt die Aufnahme an der Hochschule oder Schule als Nachweis, siehe § 9 und 48 BAföG.
Bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen ist allerdings ein Leistungsnachweis erforderlich, wenn sie ab dem fünften Fachsemester weiterhin BAföG beziehen möchten. In einigen Fällen wird schon vor dem dritten Fachsemester eine Zwischenprüfung oder ein anderer Leistungsnachweis gefordert, der dann beim Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt werden muss, damit die BAföG-Förderung fortgesetzt wird.

Die finanzielle Bedürftigkeit ist ein entscheidender Aspekt für den Bezug von BAföG. Es sollen junge Menschen gefördert werden, deren Familien nicht allein für die Ausbildungskosten aufkommen können. Auch das Einkommen der Eltern wird berücksichtigt und wie dieses angerechnet wird, ist in § 21 BAföG geregelt. Der Förderungshöchstbetrag für Studierende beträgt jetzt 934 Euro.

Wie lange wird Bafög gefördert?

Die Förderungsdauer für Schülerinnen, Schüler sowie Studierende an Akademien oder Höheren Fachschulen ist im Gesetz genau festgelegt. Gemäß § 15 BAföG gibt es klare Regelungen für den Zeitraum, in dem BAföG gewährt wird. Schülerinnen und Schüler erhalten dieses grundsätzlich für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung. Dabei wird die Förderung auch während der Ferienzeiten fortgesetzt und gilt sogar, wenn wiederholt werden muss. 

Studierende an Hochschulen werden grundsätzlich bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer unterstützt. Die Förderungshöchstdauer orientiert sich an der gewählten Fachrichtung und ergibt sich aus der jeweiligen Regelstudienzeit, die in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt ist.

Es ist wichtig, die vorgeschriebenen Regelungen zur Förderungsdauer genau zu beachten, um sicherzustellen, dass der BAföG-Anspruch nicht vorzeitig endet. Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung stehen die BAföG-Stellen zur Verfügung, um Studierenden und Auszubildenden bei Fragen bezüglich ihrer BAföG-Förderung weiterzuhelfen.

Was bietet Bafög?

Geboten wird eine finanzielle Unterstützung. Bafög gilt als Zuschuss, das heißt ein Teil der Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, den die Empfängerin oder der Empfänger nicht zurückzahlen muss. Dieser Zuschuss ist ein wichtiger Teil der Förderung, da er die finanzielle Belastung während der Ausbildungszeit reduziert. Der andere Teil der Förderung besteht aus einem zinslosen Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss. Dieses Darlehen ist eine ergänzende Finanzierungsmöglichkeit für die Ausbildung, die jedoch im Vergleich zu kommerziellen Krediten deutlich günstigere Konditionen bietet, wie beispielsweise, dass es keine Zinsen gibt. Für weitere Informationen und anderen Möglichkeiten das Studium zu finanzieren, klicken Sie bitte auf den folgenden Link: https://www.deinzimmer.de/artikel/studienfinanzierung 

BAföG bietet finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt während der Ausbildungszeit. Dies umfasst Ausgaben wie Miete, Lebensmittel, Fahrtkosten und andere notwendige Ausgaben. Sofern Sie noch nach einer passenden Unterkunft in ihrer Wunschstadt suchen, besuchen Sie gerne unser Portal: https://www.deinzimmer.de/ – vielleicht werden Sie ja sogar heute schon fündig!

Ein weiterer besonderer Vorteil an der Beziehung von Bafög ist, dass Empfängerinnen und Empfänger von der Rundfunk Zahlung befreit werden. Wer einen eigenen Haushalt führt, also nicht bei seinen Eltern wohnt, kann sich befreien lassen. Wichtig ist nur, dass man BAföG berechtigt ist.

Wo und wie wird Bafög beantragt? 6 einfache Schritte

1. Zuständige Stelle ermitteln

Zunächst muss herausgefunden werden, welche Stelle für die Bearbeitung des BAföG-Antrags zuständig ist. In der Regel ist das das sogenannte Amt für Ausbildungsförderung oder das Studierendenwerk an der Hochschule. Für Schülerinnen und Schüler ist oft das Schüler-BAföG-Amt oder das Schulamt zuständig.

2. Antragsformular besorgen

Das Antragsformular für BAföG kann entweder online auf der Website des zuständigen Amtes oder des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) heruntergeladen oder persönlich bei der zuständigen Stelle abgeholt werden.

3. Antragsformular ausfüllen

Das Antragsformular muss sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden. Dabei sind Angaben zur persönlichen Situation, dem Einkommen und Vermögen der Eltern bzw. des Antragstellers/der Antragstellerin, der Art der Ausbildung sowie weiteren relevanten Informationen erforderlich.

4. Notwendige Unterlagen beifügen

Dem Antragsformular müssen verschiedene Unterlagen beigefügt werden, die zur Ermittlung der Förderungshöhe und -berechtigung dienen. Dazu gehören beispielsweise Einkommensnachweise der Eltern bzw. des Antragstellers/der Antragstellerin, Mietverträge, Nachweise über Vermögen und weitere Dokumente, die im Antragsformular angegeben sind.

5. Antrag einreichen

Der vollständig ausgefüllte Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen muss rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig einzureichen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

6. Bearbeitung und Bescheid

Die zuständige Stelle prüft den Antrag und entscheidet über die Förderung. Nach der Bearbeitung erhält man einen schriftlichen Bescheid, der über die Höhe und die Bewilligung des BAföGs informiert.

Es ist wichtig, den Antrag sorgfältig und fristgerecht einzureichen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Trotzdem braucht man sich keine Sorgen machen, da der Betrag in der Regel auch rückwirkend ausgezahlt wird. Bei Fragen oder Unsicherheiten kann man sich jederzeit an das Amt für Ausbildungsförderung oder das Studierendenwerk wenden, um Unterstützung und Beratung zu erhalten.

Bafög und trotzdem arbeiten gehen?

Grundsätzlich ist es möglich, BAföG zu erhalten und gleichzeitig zu arbeiten. BAföG wird in der Regel nicht auf das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) angerechnet. Das bedeutet, dass man neben dem BAföG noch bis zu einem bestimmten Betrag monatlich verdienen kann, ohne dass es Auswirkungen auf die Höhe der Förderung hat.
Es bleibt ein Bruttoeinkommen von 6.251,04 Euro in zwölf Monaten beziehungsweise monatlich 520,92 Euro anrechnungsfrei. Das bedeutet, dass Auszubildende einem 520 Euro-Minijob nachgehen können, ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung nach dem BAföG vorgenommen werden. Wenn mehr verdient wird, wird dies an den monatlichen Betrag angerechnet.

Insgesamt gilt, dass immer daran gedacht werden muss, dem Bafög-Amt alles rechtzeitig mitzuteilen. 

Bafög-Folgeantrag

Nachdem du erfolgreich deinen Erstantrag gestellt und BAföG erhalten hast, ist es wichtig, auch für die Zeit danach rechtzeitig vorzusorgen. Der BAföG-Folgeantrag dient dazu, die Förderung über den bisherigen Bewilligungszeitraum hinaus zu verlängern. Die Bewilligung des BAföGs ist in der Regel auf einen Zeitraum von 12 Monaten begrenzt. Um eine lückenlose Förderung zu gewährleisten, solltest du spätestens zwei Monate vor Ablauf dieses Bewilligungszeitraums den sogenannten BAföG-Folgeantrag stellen, sofern du dein Studium oder deine schulische Ausbildung fortsetzen möchtest.

Vor und Nachteile der Bafög-Finanzierung auf einem Blick

Vorteile: BAföG bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung und ermöglicht den Zugang zur Bildung und eröffnet somit Chancen für eine bessere berufliche Zukunft. Der Bezug besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und einem zinslosen Darlehen. Die soziale Gerechtigkeit wird gefördert, da es Bildung für finanziell weniger gut aufgestellte Familien ermöglicht – gleicht die Bildungschancen aus.

Nachteile: Der Darlehensanteil muss natürlich trotzdem später zurückgezahlt werden, wenn das Einkommen des Empfängers oder der Empfängerin eine bestimmte Grenze überschreitet. Die Höhe hängt von nicht beeinflussbaren Faktoren ab und kann sich bei Ablehnung ungerecht anfühlen. Es wird nur für eine bestimmte Dauer gezahlt, die an die Regelstudienzeit oder die vorgesehene Ausbildungsdauer gekoppelt ist. Es deckt zwar einen Teil der Lebenshaltungskosten ab, jedoch nicht alle Ausgaben während des Studiums oder der Ausbildung. Der Antragsprozess kann Anfangs überfordernd sein und die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, sodass es zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen kann.

Bei Fragen und Unsicherheiten steht dir deine zuständige BAföG-Stelle gerne zur Seite, um dich bei der Antragstellung zu unterstützen und dir in finanziellen Angelegenheiten den Rücken freizuhalten. Ergreife diese Chance und sichere dir die Förderung, die dir den Weg zu einer vielversprechenden beruflichen Zukunft ebnet.